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Gedanken zur Gefährdung durch Laserpointer

17.12.2021 - Laserschutz, Laseranwendung, Blog, News, Website

Seit mehreren Jahren geht ein Schreckgespenst durch die Presse, die Gefährdung des Augenlichts durch Laserpointer. Abgesehen von einer tatsächlichen Gefahr gibt es dabei auch einige Mythen: Als Täter muss man schon extrem treffsicher sein, um einen Laserstrahl über die Entfernung von 100 m (z.B. Fußballschiedsrichter) bis 1000 m (z.B. Pilot eines Flugzeugs im Landeanflug) auch nur für den Bruchteil einer Sekunde im Zentrum der gegnerischen Pupille zu halten. Das ist nämlich Voraussetzung für einen Netzhautschaden. Dabei darf auch berücksichtigt werden, dass eine Gefährdung durch Fensterscheiben hindurch meist auf Blendung durch Lichtstreuung im Fenstermaterial beruht. Ein geblendeter Pilot muss dann durchstarten, was aber selten eine höhere Gefährdung bedeutet. Die Blendung eines Busfahrers von einer Autobahnbrücke aus dürfte wesentlich gefährlicher sein.

Natürlich kann die Gefährdung durch eine höhere Laserleistung vergrößert sein. Die Frage ist jedoch, ob es sich dabei noch um kommerziell zu erwerbende, CE-konforme Laserpointer handelt. Und gegen Zweckentfremdung stärkerer Laserstrahlquellen kann man sich nur durch Laserschutzfenster oder dauerndes Tragen passender Laserschutzbrillen schützen. Leider muss man dazu den entsprechenden spektralen Ausschnitt blockieren, was zu erheblichen Verlusten beim Lichttransmissionsgrad führen kann.

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Laserschutz, Laserschutzfilter, Laserschutzbrille, Laserschutzfenster, Persönliche Schutzausrüstung, PSA, Laserpointer


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